Zahnärztlicher Notdienst
Was leistet der zahnärztliche Notdienst für Sie?
Für plötzlich auftretende Krankheitsfälle der Zähne und des Mundraumes bieten die Zahnärzte Sachsen-Anhalts ihren Patienten in der sprechstundenfreien Zeit überall im Land Notfall-Sprechstunden an. Sie werden von Zahnärzten abgehalten, die dafür an den Wochenenden und Feiertagen ihre Praxis stundenweise geöffnet halten und sich zusätzlich in Rufbereitschaft befinden. Wer den Notdienst jeweils sicherstellt, ist in regionalen Zeitungen veröffentlicht oder über die Rettungsleitstellen der Kreise sowie Notfallbereitschaften der Krankenhäuser zu erfahren.
Bitte, beachten Sie, dass es sich beim zahnärztlichen Notdienst nicht um eine normale Sprechstunde und auch nicht um eine Praxisvertretung wie z. B. während des Urlaubs handelt. Sie ist allein zur Behandlung dringender, nicht aufschiebbarer Fälle eingerichtet – beispielsweise Schmerzen, eitrige Entzündungen oder auch Nachblutungen nach zahnmedizinisch-chirurgischen Eingriffen. Der Zahnarzt kann und darf hier nur Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung und -linderung und zur Verhinderung eines Fortschreitens der akuten Krankheitssituation des Patienten ergreifen. Jeder Notfall-Patient sollte sich zur weiteren Behandlung und zum Abschluss der begonnenen Therapie bei seinem Hauszahnarzt in dessen regulärer Sprechstunde vorstellen.