Schwangerschaft in der Zahnarztpraxis

 

An dieser Stelle finden Sie eine Checkliste mit den wesentlichen Information zum Thema Schwangerschaft von Angestellten in der Zahnarztpraxis. Dazu auch das Formular des Landesamtes für Verbraucherschutz, mit dem Sie als Arbeitgeber die Schwangerschaft dort melden können.

 

Checkliste Schwangerschaft in der Zahnarztpraxis

Mitteilung an das Landesamt für Verbraucherschutz

 

 

Auf den Internetseiten des Landesamtes finden Sie auch eine  Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung sowie diverse Informationsblätter.

Die Ansprechpartner beim Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt finden Sie unter folgendem Link:

Ansprechpartner des Fachbereiches Arbeitsschutz Dezernate 53 – 57

 

 

Der Mutterschutz

Was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend klärt auf.

 

Durchblick beim Mutterschutz

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege informiert über die Regelungen des gesetzlichen Mutterschutzes.

 

Der Ausschuss für Mutterschutz beim Bundesamt für Familie informiert:

FAQs mit unverbindlichen Handlungsempfehlungen wurden vom Ausschuss für Mutterschutz zusammengestellt: FAQ Mutterschutz bei luftgetragenen Infektionserregern.

 

Der Ausschuss für Mutterschutz hat die erste Regel zum Mutterschutzgesetz zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ fertiggestellt. (Stand 08.08.2023)

Diese Mutterschutz-Regel soll den Arbeitgeber bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen unterstützen.

Mutterschutz-Regel Gefährdungsbeurteilung