Prüfungstermine Winter 2024/2025
Abschlussprüfung (nach alter Ausbildungsverordnung)
(Wiederholer, Ausbildungsbeginn nach dem 01.10.2021)
schriftlich:
Abrechnungswesen: 02.12.2024
Behandlungsassistenz: 02.12.2024
Praxisorganisation/ -verwaltung: 02.12.2024
WiSo: 02.12.2024
praktisch:
10. und 11.01.2025
Anmeldung bis 15.10.2024
1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung
(Ausbildungsbeginn nach 01.10.2022, Verkürzer)
Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten: 02.12.2024
Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten: 02.12.2024
2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung
(Verkürzer, vorzeitige AP)
Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen: 03.12.2024
Wirtschafts- und Sozialkunde: 03.12.2024
Röntgen: 03.12.2024
praktisch: 10. und 11.01.2025
Anmeldung bis 15.10.2024
2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung: 03.04.2025
schriftlich
Organisieren der Verwaltungsprozesse und Abrechnen von Leistungen
Wirtschafts- und Sozialkunde
Röntgen
praktisch
Zeitraum vom 12.05. bis 28.05.2025
Anmeldung bis 31.01.2025
1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung: 19.06.2025
schriftlich
Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten
Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten
Anmeldung bis 21.03.2025
Novellierung der Ausbildungsverordnung Zahnmedizinische Fachangestellte/ Zahnmedizinischer Fachangestellter
Was ist neu?
Die Ausbildungsinhalte des Berufs wurden an den Fortschritt von Zahnmedizin, Wissenschaft und Technik angepasst. So wurden die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit erstmals als eigene Berufsbildposition aufgenommen.
Die Betreuung von Patienten und Patientinnen wurde aufgewertet und mit zusätzlichen Ausbildungsinhalten versehen. Besonderes Augenmerk wurde hierbei auf die individuelle Betreuung gelegt, die die sozialen, psychischen und somatischen Bedingungen der Patienten und Patientinnen berücksichtigt, wie auch einen infolge von Alter oder Behinderung gegebenen Unterstützungsbedarf. Dieser Ausbildungsbereich trägt nunmehr folgerichtig die Bezeichnung „Patientinnen und Patienten individuell betreuen“. Eine Modernisierung und Erweiterung in engem Zusammenhang mit dieser Berufsbildposition erfuhren auch die Lernziele im Bereich „Kommunikation und Kooperation“.
Aufgewertet wurde die Aufbereitung von Medizinprodukten, die nunmehr in einer eigenständigen Berufsbildposition „Medizinprodukte aufbereiten und freigeben“ geregelt wird. Mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird die erforderliche Sachkunde für diesen Bereich erworben. Bei der Berufsbildposition „Bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen“ erfolgte eine Modernisierung der Lernziele. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt und wird durch den ersten Teil einer „Gestreckten Abschlussprüfung“ im vierten Ausbildungshalbjahr ersetzt. Dies hat große Auswirkungen auf die Ausbildungspraxis, da die betreffenden Lerninhalte bis zu diesem Zeitpunkt vollumfänglich vermittelt werden müssen. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung ist am Ende der Ausbildung abzulegen. Beide Prüfungsteile fließen dabei in die Bewertung und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Erhöhung der Ausbildungsvergütung ab 01.08.2023
Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt stimmten in ihrer Sitzung am 14.06.2023 fast einstimmig einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung zu.
Die Ausbildungsvergütungen für bestehende und neue abzuschließende Verträge betragen ab 01.08.2023:
1. Ausbildungsjahr = 850 €
2. Ausbildungsjahr = 950 €
3. Ausbildungsjahr = 1.050 €