Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Online-Kursanmeldung
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
ZA 2025-041
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
ZA 2025-041
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz Punkte: 9 Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss gemäß § 48 der derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchuV) mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von
Punkte: 9
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz muss gemäß § 48 der derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchuV) mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.
Bitte beachten Sie unbedingt darauf, dass Sie die 5-Jahres-Frist für die Aktualisierung einhalten.
Themenschwerpunkte
Hinweise:
Die Zustellung des Lehrmaterials für den Aktualisierungskurs erfolgt mit der Rechnungslegung 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin.
22.02.2025 09:00 - 16:00
ZA 2025-041