Aktualisierung zu Bürgertestungen
Auf der Homepage der BZÄK wurden Aktualisierungen bezüglich der Bürgertestungen lt. Corona-Testverordnung eingestellt:
https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/corona-test.html (aktualisiert am 19.07.2021)
Bitte beachten Sie weitere Informationen auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bezüglich Bürgertestungen.
Ab dem 1. August 2021 wird eine Vergütung für Bürgertestungen nach § 4a TestV nur gewährt, wenn die Zahnarztpraxis die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 IfSG auch über die Corona-Warn-App des RKI anbietet und auf Wunsch der getesteten Person über die Corona-Warn-App des RKI übermittelt. Aber: Zahnarztpraxen, die zum 1. August noch nicht an die Corona-Warn-App angebunden sind, bekommen die Bürgertests vorerst übergangsweise weiterhin vergütet. Voraussetzung ist, dass sie einen Antrag auf Registrierung für das CWA Schnelltestportal gestellt haben.
Weitere Infos hierzu finden sich unter:
https://www.kbv.de/html/1150_53387.php (aktualisiert am 15.07.2021)