Im Westen Deutschlands haben die Unwetter mit Überschwemmungen, Starkregen und Flut große Zerstörung hinterlassen. Betroffen sind auch Zahnarztpraxen. Die Wassermassen haben große Schäden an Praxisräumen und Einrichtungen verursacht.
Die sehr betroffenen Landeszahnärztekammern und die KZVen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen wenden sich zusammen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), sowie der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) an die Zahnärzteschaft und rufen dazu auf, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit einer Spende zu helfen.
Wir bitten um Ihre kollegiale Hilfe!
Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Flutkatastrophe
Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden. Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.