Das News Archiv der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Hilfsaktion am Hauptbahnhof Magdeburg gestartet

Hilfsaktion am Hauptbahnhof Magdeburg gestartet

Am 28. April 2021 war in der Ökumenischen Bahnhofsmission der Caritas am Magdeburger Hauptbahnhof Auftakt für eine ganz besondere Aktion: Magdeburger Zahnärztinnen und Zahnärzte kümmern sich ab jetzt vorerst einmal pro Monat im Ehrenamt um Menschen, die Ärzte meiden, sozial vereinsamt, ohne finanzielle Mittel oder obdachlos sind, die aus dem EU-Ausland kommen, zum Teil ohne Krankenversicherung und häufig außerhalb aller sozialen Sicherungssysteme leben. Der Bedarf an zahnmedizinischer Versorgung sei groß, wie Florian Sosnowski, Leiter der Bahnhofsmission, bereits im Vorfeld betonte.

Beim Start vor Ort waren als Helferinnen für Schriftführung und Konversation Dr. Ingrid Meyer und Zahnärztin Christine Spiegel, beide Zahnärztinnen im Ruhestand aus Magdeburg. Mehrere Praxen hatten sich zuvor bereiterklärt, weitervermittelte Patienten zu behandeln. Dr. Nicole Primas, Präventionsreferentin der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, nahm die Untersuchungen in einem Nebenraum der Bahnhofsmission vor. Dort standen auf einem Tisch Einmalkittel, Desinfektionstücher, Papiertücher, Spülbecher und Instrumente bereit. Die Zahnarztinstrumente stammen aus einer Spende einer in den Ruhestand gehenden Zahnärztin und werden anschließend in der Zahnärztekammer aufbereitet. Einmal-Zahnbürsten und Zahnpasta hatte die Bahnhofsmission aus anderen Spenden vorrätig. Ein Patient war zum Auftakt zur Untersuchung angemeldet – tatsächlich kamen aber vier.

 

Dr. Nicole Primas ist zufrieden mit der Resonanz zum Auftakt – genau wie Florian Sosnowski, Leiter der Bahnhofsmission. „Die vier Patienten waren dankbar für die Hilfe. Das wird sich rumsprechen“, sagt er. Über das neue Angebot werde auch über Aushänge und den Kältebus der Caritas informiert.

Praxis Nachfolge gesucht

Praxis Nachfolge gesucht!

Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt hat eine neue Rubrik “Nachfolge gesucht” unter dem Button Zahnärzte geschaffen. Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Praxis noch besser für eine Abgabe oder Übernahme zu präsentieren. Auch Bilder Ihrer Praxis (max. 2) können neuerdings eingepflegt werden.

 

Unsere jungen Kollegen und Kolleginnen finden diese Informationen auch auf der Seite “Junges Mitglied/Studierende”.

 

Haben Sie Fragen zur Übermittlung Ihrer Daten, dann melden Sie sich bei Frau Hünecke, 0391 73939-11.

Neue Empfehlungen zur Kariesprävention mit Fluorid im Säuglings- und Kindesalter

Neue Empfehlungen zur Kariesprävention mit Fluorid im Säuglings- und Kindesalter

Am 29. April 2021 wurden die neuen Empfehlungen zur Kariesprävention im Säuglings- und frühen Kindesalter in einer digitalen Veranstaltung vorgestellt und in der Monatsschrift Kinderheilkunde veröffentlicht. Herausgegeben werden die Handlungsempfehlungen vom bundesweiten Netzwerk „Gesund ins Leben“. Das Netzwerk ist im zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gehörenden Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) angesiedelt und eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Vertreterinnen und Vertreter von Fachgesellschaften der Pädiatrie, Zahnheilkunde, Geburtshilfe und Ernährung, der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe sowie des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte waren an der Erstellung der Handlungsempfehlungen beteiligt.

Kariesprävention mit Fluorid im Säuglings- und Kindesalter

Ab der Geburt bis zum Durchbruch des ersten Zahnes wird Fluorid als tägliche Tablette in Kombination mit Vitamin D empfohlen. Ab Durchbruch des ersten Zahnes haben Eltern für die Fluoridanwendung zwei Wahlmöglichkeiten:

  • Entweder geben sie weiter die Tablette mit Fluorid und Vitamin D und beginnen das erste Zähneputzen ohne Zahnpasta oder mit einer geringen Menge Zahnpasta ohne Fluorid.
  • Oder sie nehmen ab dem Zahndurchbruch nur Vitamin D als Tablette und putzen die Zähne bis zu zweimal täglich mit einer bis zu reiskorngroßen Menge Zahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid.

Die Wahlmöglichkeiten sollen Eltern individuell mit der Kinder- und Jugendärztin/ dem Kinder- und Jugendarzt bei einer der Vorsorgeuntersuchung und mit der Zahnärztin/ dem Zahnarzt bei der ersten zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung (ZFU, ab dem sechsten Lebensmonat möglich) besprechen.

Ab dem ersten Geburtstag gilt dann: Zweimal täglich putzen mit einer reiskorngroßen Menge Zahnpasta mit Fluorid. Zahnpasten sollten für alle Kinder zwischen null und sechs Jahren 1.000 ppm Fluorid enthalten.

Nach dem zweiten Geburtstag werden die Zähne zweimal täglich zu Hause mit einer erbsengroßen Menge Zahnpasta geputzt. Das Kind lernt das Putzen, die Eltern putzen die Kinderzähne sauber. Hinzu kann ergänzend ein drittes Zähneputzen in Kindergärten und Kitas kommen.

Elementarer Bestandteil der Gesundheitsprävention sei die Beratung und Aufklärung bei den kinder- und jugendärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und die praktische Schulung der Eltern bei den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Darüber hinaus haben Familien Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ab dem sechsten Lebensmonat ihres Kindes.

Auf der Website  www.gesund-ins-leben.de/kariespraevention können die Empfehlungen, die Infografik und Bildmaterialen heruntergeladen werden. Ebenso ist dort ein Videomitschnitt der Pressekonferenz und des Fachgesprächs einzusehen.

Die Kammerversammlung der achten Legislatur ist gewählt!

Die Kammerversammlung der achten Legislatur ist gewählt!

Mit großem Eifer haben die Mitglieder des Wahlausschusses und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt am 28. April 2021 unter der Aufsicht von Wahlleiter RA Torsten Hallmann und seiner Stellvertreterin Christina Glaser die zahlreich eingegangenen Wahlbriefe ausgezählt. Drei Stunden dauerte es, die Briefe zu öffnen, Wahlausweise zu prüfen und die Stimmen auszuzählen. 14 Kandidaten bewarben sich erstmals um ein Mandat für das höchste Gremium der ZÄK. 1.327 wahlberechtigte Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen-Anhalt haben an der Wahl teilgenommen, die Wahlbeteiligung lag somit bei 53,31 Prozent. Damit ist die Beteiligung im Vergleich zur zurückliegenden Kammerwahl im Jahr 2016, wo 52,32 Prozent der Mitglieder abstimmten, ein wenig gestiegen.

Wahlauszählung 2021

Die Kammerversammlung als höchstes Gremium der ZÄK zählt somit 48 Delegierte. Insgesamt 51 Delegierte wären möglich gewesen, doch es wurden nicht in allen Wahlkreisen genügend Kandidaten aufgestellt. Neun statt bisher acht der Delegierten sind weiblich – damit ist der Frauenanteil gegenüber der vorherigen Legislatur leicht von 15 auf 18,75 Prozent gestiegen. Mit 13 Delegierten ist rund ein Viertel der Gewählten neu in der Kammerversammlung, der Rest war bereits in der zurückliegenden Legislatur Mitglied der Kammerversammlung. Alle Gewählten wurden im Anschluss aufgefordert, sich zur Annahme der Wahl zu erklären. Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung der 8. Legislaturperiode wurde für den 26. Juni 2021 angesetzt. Dann werden auch ein neuer Präsident, ein neuer Vorstand sowie die Ausschüsse der Kammerversammlung gewählt.

Beginn der Umschulung ZFA vorerst auf Mai 2021 verschoben

Beginn der Umschulung ZFA auf Oktober 2021 verschoben

Die geplante Umschulung in Zusammenarbeit mit der Fit-Bildungs-GmbH in Magdeburg wird aus organisatorischen Gründen jetzt erst am 01.10.2021 beginnen. Nochmals unseren Appell an die Kollegenschaft, auch ungelernte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter die bereits in Ihren Praxen tätig sind, können in diese Umschulungsmaßnahme aufgenommen werden. Ein Großteil der Kosten wird vom Jobcenter übernommen.

Interessenten melden sich bitte bei der
Fit-Bildungs-GmbH Magdeburg, Halberstädter Str. 42
0391 60844-10
Ansprechpartnerin: Monika Barm.

Wahlen zur Kammerversammlung 2021 – es geht los!

Wahlen zur Kammerversammlung 2021 – es geht los!

In diesem Jahr stehen für die Mitglieder der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt die Wahlen zur Kammerversammlung in der 8. Legislaturperiode an. Aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge können lediglich 49 Delegierte (anstatt 51 möglicher Delegierten) gewählt werden.

 

Ab heute (13. April 2021) werden die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten verschickt. Sie enthalten einen Stimmzettel, einen Wahlausweis, einen äußeren Briefumschlag für die Rücksendung sowie einen inneren Briefumschlag für den Stimmzettel, außerdem einen Auszug der Wahlordnung mit einer Anleitung.

 

Vom 15. bis 26. April 2021 findet die eigentliche Wahl statt. In diesem Zeitraum müssen die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen zurück an die ZÄK senden – das Porto zahlt die Zahnärztekammer.  Am 28. April 2021 erfolgt dann die Auszählung der Stimmen durch den Wahlausschuss und die Mitarbeiter der ZÄK.

 

Mit der konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2021 tritt die neue Kammerversammlung der 8. Legislaturperiode dann ihre bis 2026 laufende Amtszeit an. Aus ihren Reihen wählen die Delegierten einen neuen Kammervorstand.

ZÄK sucht Kollegen für zahnmedizinische Versorgung in der Bahnhofsmission Magdeburg

ZÄK sucht Kollegen für zahnmedizinische Versorgung in der Bahnhofsmission Magdeburg

Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt möchte in der Bahnhofsmission am Magdeburger Hauptbahnhof eine regelmäßige zahnmedizinische Betreuung im Ehrenamt aufbauen. Erste Gespräche hat es bereits Anfang März gegeben, schon Ende April soll es losgehen, wie Präventionsreferentin Dr. Nicole Primas und Florian Sosnowski, Leiter der Bahnhofsmission Magdeburg, vereinbart haben. Der Bedarf sei groß, wie Florian Sosnowski berichtete. Es gehe um Menschen, die Ärzte meiden, sozial vereinsamt oder obdachlos sind, aus dem EU-Ausland kommen, ohne finanzielle Mittel, zum Teil ohne Krankenversicherung und häufig außerhalb aller sozialen Sicherungssystem lebten, so der Leiter der Bahnhofsmission. Auch sie benötigen zahnmedizinische Hilfe bzw. ein offenes Gespräch mit einem Zahnarzt, der einfach nur zuhört. Das könnte für die Patienten in spe ein Impuls sein, sich in einer Praxis vorzustellen.

Gespräch mit Bahnhofsmission

Ziel ist es deshalb, langfristig eine regelmäßige Zahnarzt-Sprechstunde in einem Nebenraum der Bahnhofsmission anzubieten. So könnte einmal pro Monat eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt für zwei Stunden dort ehrenamtlich tätig sein und je nach Bedarf vermutlich fünf bis sechs Personen untersuchen und ggf. behandeln. Sofern die zu behandelnde Person krankenversichert ist, kann die Behandlung abgerechnet werden. „Wir können Zähne ziehen, Schmerzen beseitigen und optisch eine Menge machen“, sagte Dr. Nicole Primas. Bei weitergehendem Bedarf müsste die Behandlung jedoch in einer Praxis fortgeführt werden. Eine Zahnärztin in Magdeburg, die in den Ruhestand geht, hat der Zahnärztekammer bereits Zahnarztinstrumente gespendet, die für die Behandlung in der Bahnhofsmission genutzt werden und anschließend in der Zahnärztekammer aufbereitet werden könnten. Einmal-Zahnbürsten und Zahnpasta hat die Bahnhofsmission aus anderen Spenden vorrätig. Zunächst soll jedoch ein dreimonatiger Testlauf stattfinden, um zu ermitteln, ob dieses Angebot von den Nutzern der Bahnhofsmission angenommen wird.

 

Dafür braucht es jedoch ehrenamtliche Helfer! Das Referat Prävention der Zahnärztekammer sucht deshalb Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie auch ZFA, die bereit wären, regelmäßig beim Projekt mitzuarbeiten. Angestrebt sind Mittwoch-Nachmittage. Außerdem werden Kollegen benötigt, die die Menschen bei weitergehendem Behandlungsbedarf in ihrer Praxis behandeln, zudem Zahntechnik-Labore, die im Bedarfsfall unentgeltlich einen Zahnersatz fertigen würden. Interessierte können sich melden bei Julia Fleischer vom Referat Prävention der ZÄK, Tel. 0391 73939 17 oder unter  fleischer@zahnaerztekammer-sah.de.

Informationen zu den Kammerwahlen 2021

Informationen zu den Kammerwahlen 2021

Bekanntgabe durch den Wahlleiter

 

Als Wahlleiter gebe ich hiermit gemäß § 15 der Wahlordnung der Zahnärztekammer des Landes Sachsen-Anhalt Folgendes bekannt:

• Für die Kammerversammlung der 8. Legislaturperiode sind insgesamt 50 Delegierte zu wählen.

• Gemäß § 16 der Wahlordnung sind Wahlvorschläge bis zum 1. April 2021 einzureichen.

• Gemäß § 17 der Wahlordnung bestehen folgende Voraussetzungen für die Zulassung von Wahlvorschlägen:

(1) In einem Wahlvorschlag bei der Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer sollen nach Möglichkeit doppelt soviel Bewerber vorgeschlagen werden, wie Mitglieder der Kammerversammlung in diesem Wahlkreis zu wählen sind (§ 14). Werden in einem Wahlvorschlag mehr Bewerber vorgeschlagen, gelten sie nur in der zulässigen Höchstzahl und in der Reihenfolge, in der sie aufgeführt sind, als vorgeschlagen. (Die Höchstzahl ist jeweils das Doppelte der in der Tabelle auf Seite 42 in der zn 02/2021 unter „Delegierte“ angegebenen Zahl.).

(2) Ein Bewerber darf nur in dem Wahlkreis, in welchem er im Wählerverzeichnis eingetragen ist (§ 10), und nur in einem Wahlvorschlag benannt werden.

(3) Im Wahlvorschlag müssen die Bewerber mit Zunamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf, Wohnung und Anschrift der Arbeitsstätte aufgeführt sein. Daneben können nähere Berufsangaben aufgenommen werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 im Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift anzugeben. Der erste Unterzeichner gilt als Vertrauensperson dieses Wahlvorschlages, der zweite als dessen Stellvertreter. Ein Wahlberechtigter darf nicht Vertrauensperson für mehrere Wahlvorschläge sein. Ich bitte Sie, Ihre Wahlvorschläge auf dem Formblatt Wahlvorschlageinzureichen.

(4) Mit dem Wahlvorschlag ist eine Einverständniserklärung jedes Vorgeschlagenen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einzureichen (§ 18).

 

// RA Torsten Hallmann, Wahlleiter

Förderpreis der ZÄK geht nach Aachen

Förderpreis der ZÄK geht nach Aachen

Üblicherweise wird der seit 2001 verliehene Förderpreis der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt traditionell im Rahmen des jährlichen ZahnÄrztetages Ende Januar im Magdeburger Herrenkrug in Anwesenheit zahlreicher Vertreter aus Politik und Zahnärzteschaft verliehen. In diesem Jahr war das pandemiebedingt nicht möglich, denn der ZahnÄrztetag musste abgesagt werden. Da die Möglichkeit einer persönlichen Preisübergabe vorerst nicht absehbar ist, entschied sich der Vorstand der Zahnärztekammer, die Förderpreis-Urkunde per Post zu versenden – und zwar an Dr. Marie Sophie Katz, Fachzahnärztin an der Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen.

 

Vergabe Förderpreis Urkunde

Sie überzeugte die hochkarätige Förderpreis-Jury mit ihrer Studie zum Einfluss von Drainagen auf postoperative Beschwerden nach operativer Entfernung retinierter Unterkieferweisheitszähne. Ergebnis: Das Einbringen einer Gummilasche scheint keinen Einfluss auf Schwellung, Schmerzen, Trismus oder Wundinfektion zu haben. Eine Zusammenfassung der Studie von Dr. Marie Sophie Katz finden Sie in den Zahnärztlichen Nachrichten Sachsen-Anhalt, Heft 02 / 2021, S. 32.