Das News Archiv der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Distanzunterricht durch die Berufsbildenden Schulen

Distanzunterricht durch die Berufsbildenden Schulen

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle ausbildenden Zahnärztinnen und Zahnärzte nochmals darüber informieren, dass auch bei Distanzunterricht durch die Berufsschule uneingeschränkte Schulpflicht besteht. Der Distanzunterricht ist weder als Freizeit für die Auszubildenden zu verstehen, noch bedeutet dies den uneingeschränkten Einsatz der Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb.

Die von Seiten der Berufsschule erteilten Aufgaben/Projekte etc. sind innerhalb der Arbeitszeit zu leisten und orientieren sich an der Bearbeitungs- und Lernzeit der sonst üblichen Unterrichtszeit. Es ist somit entsprechend für diese Aufgaben und ggf. Teilnahmen am Online-Unterricht freizustellen, vergleichbar mit dem Präsenzunterricht.

Grundlage bilden § 15 Abs. 1 Ziffer 1 BBiG, § 40 Abs. 4 des SchulG LSA und § 84 Abs. 1 Ziffer 3 SchulG LSA.

„Die aktuelle Heilmittelrichtlinie in der zahnärztlichen Praxis“ – eine Onlinefortbildung am 03. Februar ab 19.00 Uhr

„Die aktuelle Heilmittelrichtlinie in der zahnärztlichen Praxis“ – eine Onlinefortbildung am 03. Februar ab 19.00 Uhr

Ab 01.01.2021 gilt für Vertragszahnärzte die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL ZÄ). Aufgrund der Anpassung an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice-​ und Versorgungsgesetz (TSVG) sind Änderungen zu beachten. So löst die „orientierende Behandlungsmenge“ die bisherige Regelfallsystematik ab. Die Kategorisierung in Erst- und Folgeverordnungen entfällt. Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen.

Wann darf verordnet werden? Wie oft darf verordnet werden? Wie lange darf verordnet werden? Wem darf verordnet werden? Was darf verordnet werden?

Die aktuellen Informationen werden im Online-Seminar praxisnah und verständlich aufbereitet. Insbesondere sollen die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnungsmöglichkeiten erläutert werden. Ein Exkurs in die Physiotherapie beschreibt und visualisiert die verordenbaren vorrangigen und ergänzenden Heilmittel. Der neue Verordnungsvordruck wird mit seinen Anpassungen schrittweise und diagnosespezifisch erläutert.

Ziel der Veranstaltung ist es dem Teilnehmer Sicherheit bei der Anwendung der aktuellen Verordnungssystematik zu vermitteln um Fehler und unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden.

Die Fortbildungsveranstaltung wird online über das Portal „Webex“ durchgeführt.

Die Veranstaltung wird am 03.02.2021 von 19.00 – 20.30 Uhr online stattfinden und von Dr. Daniel Weber (Marburg) referiert.

 

Interessenten können die Onlineanmeldung über die Homepage nutzen oder sich per Email bei Herrn Wiedmann ( wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de) anmelden.

Anonyme Online-Befragung angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte

Anonyme Online-Befragung angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte

Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,

seit 2007 steigt die Zahl angestellter Zahnärztinnen und Zahnärzte kontinuierlich und verändert damit auch die Arbeit der Kammern. Wir möchten angestellte Kolleginnen und Kollegen bitten, an der Umfrage teilzunehmen und uns Ihre Erfahrungen, Wünsche und Anregungen mitzuteilen.

https://de.surveymonkey.com/r/MKYYRCW

Die Umfrage richtet sich auch an in ehemals eigener Praxis angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Wir bedanken uns bereits an dieser Stelle herzlich für Ihre Teilnahme!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Vorstand der Zahnärztekammer

Schutzausrüstung und staatliche Hilfen – auch für Zahnärzte!

Schutzausrüstung und staatliche Hilfen – auch für Zahnärzte!

Die zweite Welle der COVID-19-Pandemie hält Sachsen-Anhalt fest im Griff. Trotz eines erneuten Lockdowns ab dem vergangenen November und begonnener Schutzimpfungen für Risikopatienten bleibt die Zahl der Neuinfektionen in der Bundesrepublik und auch im Land anhaltend hoch. Die Zahnärzte können jedoch trotz dieser Belastung vollumfänglich die ambulante gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt absichern, betonte Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt aus Magdeburg,  am 13. Januar 2021 beim gemeinsamen Pressegespräch der Heilberufler in Magdeburg.

 

„Um langfristigen Folgen für die eigene Gesundheit vorzubeugen und die Praxen nach dem Ende der Pandemie nicht zu überlasten, ist es wichtig, anstehende Behandlungs- und Vorsorgetermine nicht zu verschieben oder abzusagen“, so Dr. Hünecke. Zahnarztpraxen unterliegen in Deutschland generell strengen Hygienevorschriften, da davon auszugehen ist, dass Patienten mit Infektionskrankheiten wie Masern oder HIV zur Behandlung kommen. Diese Hygienestandards fallen seit Beginn der Pandemie mit zusätzlichen Maßnahmen wie Abstandsregelungen und Einzelbestellungen noch rigoroser aus und gewährleisteten einen optimalen Infektionsschutz für Patienten, Zahnärzte und Praxisteams, so Dr. Hünecke. Bislang habe es deshalb in der Zahnmedizin nur sehr wenige Ansteckungsfälle gegeben, in der Regel durch private Kontakte. Das belegen auch Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

 

Angesichts der Tatsache, dass die Schutzausrüstung zur Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen weiter Mangelware ist und bleibt, ist es aus Sicht der Zahnärzte und ihrer Teams jedoch bedauerlich und unverständlich, dass der Berufsstand im Gegensatz zu den ambulant tätigen Ärzten bis heute keine Hilfe seitens der staatlichen Stellen bzw. der gesetzlichen Krankenkassen bei der Beschaffung bzw. Finanzierung von Schutzausrüstung erhalten hat. Eine Ausnahme bilden die Schwerpunktpraxen im Land bzw. wurden von einzelnen Landkreisen Schutzmasken gegen Erstattung der Kosten verteilt. Die Zahnärztekammer fordert außerdem eine dem Risiko entsprechende Berücksichtigung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihres Personals bei der Priorisierung bei den kommenden COVID-19-Impfungen und eine Berücksichtigung der Zahnmedizin bei staatlichen Hilfen. Besonders junge Praxen seien akut existenzgefährdet, so Dr. Carsten Hünecke.

Zahnärztekammer am Abend – Aller guten Dinge sind drei

Zahnärztekammer am Abend – Aller guten Dinge sind drei

Nach den beiden erfolgreichen Ausgaben der Onlineveranstaltung „Zahnärztekammer am Abend“, geht es im neuen Jahr 2021 mit interessanten Vorträgen weiter. Die dritte Onlineausgabe der Vortragsreihe wird am Dienstag, 19.01.2021 ab 18.30 Uhr stattfinden. Zu dem Thema „Adhäsive Restauration – was gibt es Neues?“ wird der Mitorganisator Herr Prof. Dr. Christian Gernhardt (Halle) ca. 1 ½ Stunden referieren.

Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle angemeldeten Zahnärzte aus Sachsen-Anhalt eine Teilnahmebestätigung sowie den Nachweis über die 2 Fortbildungspunkte per Mail.

Interessierte können sich jetzt schon für den 19.01.2021 anmelden unter der Internetseite  www.zaek-sa.de oder per Mail an  wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de.

Die Zugangsdaten (Zugangslink, Anmelde ID & Kenncode) erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung per Mail.

Absage des 28. Zahnärztetages 2021 der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Absage des 28. Zahnärztetages 2021 der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Der Vorstand und die Geschäftsführung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben nach reiflicher Überlegung entschieden, den 28. Zahnärztetag, der am 30. Januar 2021 unter dem Thema „Bildgebende Verfahren und Schmerzausschaltung in der Zahnmedizin“ stattfinden sollten, abzusagen. Hintergrund sind die aktuellen Schutzmaßnahmen und Hygienerichtlinien im Rahmen der Corona-Pandemie.

 

Zahnärzte, die sich bereits angemeldet hatten, werden zeitnah schriftlich informiert.

Aktualisierungskurs der Fachkunde im Strahlenschutz am 12.12.2020 findet statt!

Aktualisierungskurs der Fachkunde im Strahlenschutz am 12.12.2020 findet statt!

Der länger zeitig geplante Aktualisierungskurs der Fachkunde im Strahlenschutz für den 12.12.2020 mit dem Referenten Prof. Alexander Eckert (Nürnberg) findet statt. Allerdings hat der Veranstaltungsort zum Dorint Charlottenhof Hotel (Halle) gewechselt, da aufgrund der Vorgaben und Auflagen einige Hotels aktuell geschlossen sind. Wir danken für Ihr Verständnis.

Das Lehrmaterial wurde mit den Rechnungen und einer Anfahrtsbeschreibung am 02.12.2020 per Post verschickt.

Anbei die neue Adresse des Veranstaltungsortes:

Dorint Charlottenhof (Halle)
Dorotheenstr. 12
06108 Halle (Saale)

Kammerversammlung beschließt neues AVW-Statut und Erhöhung von ZFA-Azubi-Bezügen

Kammerversammlung beschließt neues AVW-Statut und Erhöhung von ZFA-Azubi-Bezügen

Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben auf der letzten Versammlung dieser Legislaturperiode am 28. November 2020 im Magdeburger Michel Hotel einer neuen Satzung für das Altersversorgungswerk (AVW) den Weg bereitet. Mit der notwendigen Dreiviertel-Mehrheit stimmten sie für eine vollkompensatorische Einführung der Rente ab 67 sowie eine Dynamisierung der Anwartschaften ab dem 1. Januar 2021. Nahezu einstimmig wurde außerdem eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen für bestehende und neue Ausbildungsverträge beschlossen, die ab dem 1. August 2021 in Kraft tritt. So soll die Attraktivität des Berufsbildes der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) verbessert und einer Abwanderung von Nachwuchskräften in umliegende Bundesländer entgegengewirkt werden. Die Delegierten der Kammerversammlung machten außerdem den Weg für Änderungen in der Hauptsatzung, der Geschäfts- sowie der Gutachterordnung frei.

Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke nutzte seinen Bericht auf der Versammlung, die erstmals in Hybridform als Präsenz- und Videokonferenz stattfand, angesichts der bevorstehenden Kammerwahlen im Frühjahr 2021 für einen Blick auf die zurückliegende Legislatur. Der Vorstand hatte sich in den vergangenen knapp fünf Jahren die Stärkung des Ansehens des Berufsstandes, den Ausbau der Partnerschaft mit Politik und Gesellschaft sowie die Gestaltung und Entwicklung der Rahmenbedingungen in der Berufsausübung auf die Fahnen geschrieben. Auch die Rahmenbedingungen für die zahnärztliche Versorgung und den beruflichen Nachwuchs sollten sich verbessern. Zuletzt stand die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie auf der Tagesordnung. Als Zukunftsfragen für die nächste Legislatur benannte Dr. Carsten Hünecke die Debatte um die Systemrelevanz der Zahnmedizin im Zuge der Pandemie, das Selbstbild der Zahnärzte als Heilkundler oder Dienstleister und die zunehmende Versozialrechtlichung der Selbstverwaltung. Auch gelte es, einen Generationswechsel in den Gremien der Kammer und auch der Geschäftsstelle einzuleiten. Der Kammerpräsident dankte abschließend allen ehrenamtlich Tätigen in den Kreisstellen, den Ausschüssen und der Kammerversammlung selbst für ihr Engagement für die Zahnärzteschaft in Sachsen-Anhalt.

„Zahnärztekammer am Abend“ zum zweiten Mal am 22. Dezember online

„Zahnärztekammer am Abend“ zum zweiten Mal am 22. Dezember online

Nach der Premiere am 24. November ist eine zweite Ausgabe der Onlineveranstaltung „Zahnärztekammer am Abend“  geplant. Nach den ganzen Feedbacks und Verbesserungsvorschlägen sehen wir gespannt der weiteren Durchführung entgegen. Die zweite Onlineausgabe der Vortragsreihe wird am Dienstag 22.12.2020 ab 18.30 Uhr stattfinden. Zu dem Thema „Implantologie in der Praxis – von der Planung bis zum Komplikationsmanagement“ wird Herr Dr. Dr. Markus Tröltzsch (Ansbach) ca. 1 ½ Stunden spannend referieren.

Für die diese Auflage hat die Zahnärztekammer auch Ihr Konto bei Online-Plattform Zoom erweitert, sodass sich bis zu 300 Teilnehmer anmelden können.

Im Anschluss an die Fortbildung erhalten alle angemeldeten Zahnärzte aus Sachsen-Anhalt eine Teilnahmebestätigung sowie den Nachweis über die 2 Fortbildungspunkte per Mail.

Interessierte können sich jetzt schon für den 22.12.2020 anmelden unter der Internetseite  www.zaek-sa.de oder per Mail an  wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de.

Die Zugangsdaten (Zugangslink, Anmelde ID & Kenncode) erhalten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldebestätigung per Mail.

Radon-Messungen an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten

Radon-Messungen an Arbeitsplätzen in Radonvorsorgegebieten

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Staat, Arbeitgeber und Bauherren zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie bis Ende 2020 Gebiete, in denen zu erwarten ist, dass der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen im Keller und Erdgeschoss über 300 Becquerel je Kubikmeter liegt, als sog. Radonvorsorgegebiete festzulegen.

In den Gebieten muss innerhalb von 18 Monaten die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen im Keller bzw. im Erdgeschoss an repräsentativen Orten über einen Zeitraum von 12 Monaten gemessen werden. Mit der Messung der Radonkonzentration muss ein vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannter Anbieter beauftragt werden.

Je nach Messlabor kostet eine Messung (Messgerät und Auswertung) zwischen 30 und 50 Euro.  Dazu sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Arbeitsplätze nach §127 Abs. 2 StrlSchG verpflichtet, d. h. auch Zahnärztinnen und Zahnärzte unterliegen dieser Verpflichtung.

Die Auswertung der vorliegenden Daten lässt die Prognose zu, dass in den im Folgenden aufgeführten Gebieten die Aktivitätskonzentration von Radon-222 den Referenzwert in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschreitet.

Für Sachsen-Anhalt wurden nachfolgende Gemeinden als Radonvorsorgegebiete festgelegt.

Landkreis Harz:

–       Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz

–       Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode

–       Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz)

–       Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken

–       Einheitsgemeinde Stadt Thale

–       Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode

 

Landkreis Mansfeld-Südharz:

–       Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

–       Einheitsgemeinde Stadt Arnstein

–       Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt

–       Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben

–       Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld

–       Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen

–       Einheitsgemeinde Südharz

–       Verbandsgemeinde Goldene Aue

–       Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra

 

Der Inhaber der Betriebsstätte (Verantwortlicher) ist für den Schutz vor Radon am Arbeitsplatz verantwortlich. Dies ist unabhängig davon, ob die in der Betriebsstätte arbeitenden Personen beim Verantwortlichen beschäftigt sind. Der Inhaber der Betriebsstätte ist auch dann verantwortlich, wenn er selbst nicht Eigentümer der Räumlichkeiten der Betriebsstätte ist.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Radon-Handbuch Deutschland

Informationen vom Bundesamt für Strahlenschutz:

Dem Verantwortlichen obliegt es, innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung des Radonvorsorgegebietes Messungen im Keller und Erdgeschoss über ein Jahr durch eine vom Bundesamt für Strahlenschutz zugelassenen Messstelle
(abrufbar unter Wie kann ich Radon messen (lassen?))

Liste der zertifizierten Anbieter für Radon-Messungen:
Zertifizierte Anbieter