BZÄK startet Kampagne zur Erhöhung des GOZ-Punktwertes
Unter dem Hashtag #11Pfennig hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihre Kampagne zur Erhöhung des GOZ-Punktwertes gestartet. Der Punktwert für die Bewertung privatzahnärztlicher Leistungen liegt seit 1988 bei jenen 11 Pfennig, worauf die BZÄK, aber auch Länderkammern in Fachmedien, Sozialen Netzwerken und eigenen Publikationen aufmerksam machen können. Unterstützt wird die Aktion von einem Faktenblatt, das Zahnärzten, Standespolitikern und Verwaltung mit beeindruckenden Zahlen aus dem BZÄK-Jahrbuch Argumentationshilfen bietet, was den ökonomischen Fußabdruck, die Wirtschaftsleistung und die Zahl der Arbeitsplätze in Praxen, Krankenhäusern und Öffentlichem Gesundheitsdienst angeht.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte. Darüber hinaus regelt sie die Abrechnungshöhe für den Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen. Die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte ist seit dem 01.01.2012 gültig.