Am 30. September 2020 trat eine Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Kraft. Für Studierende, die seit dem 01. Oktober 2021 ihr Studium begonnen haben, ist die Durchführung einer Famulatur seitdem fester Bestandteil des Studiums.
Anforderungsprofil für zahnmediznische Famulaturpraxen
Wichtige Informationen für die Studierenden
- Die Famulatur dauert vier Wochen und ist nach Abschluss der ersten zahnärztlichen Prüfung in den unterrichtsfreien Zeiten zu absolvieren.
- Die Famulatur ist ganztägig abzuleisten, mindestens zwei Wochen bei demselben Zahnarzt oder bei derselben Zahnärztin.
- Voraussetzung für die Durchführung einer Famulatur ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen Universität und der Famulaturpraxis.
1) Sie wählen eine Praxis aus der Liste der möglichen Famulaturpraxen Sachsen-Anhalt.
Bitte geben Sie Frau Weidner Bescheid, damit geprüft wird, ob die Vereinbarung bereits vorliegt oder ein entsprechender Vertrag vorbereitet und unterschrieben werden kann.
2) Sie wählen eine Praxis, die nicht auf der Liste der möglichen Famulaturpraxen Sachsen-Anhalt gelistet ist.
Sie bitten den Praxisinhaber, das Kontaktformular auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Sofern die Anforderungen erfüllt sind, wird ein Vertrag vorbereitet.
Bitte vergewissern Sie sich vor Beginn jeder Famulatur, dass eine vertragliche Bindung an die Medizinische Fakultät Halle besteht!
- Zeugnis:
Als Nachweis stellt die Person, unter deren Aufsicht und Leitung die Famulatur abgeleistet wurde, dem oder der Studierenden ein Zeugnis aus. Den entsprechenden Vordruck finden Sie auf den Seiten des Landesprüfungsamtes.
Kontaktdaten
Claudia Schnitz
Referentin für Evaluation und Zahnmedizin
Universitätsmedizin Halle
Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Magdeburger Straße 16
06112 Halle
Ansprechpartnerin in der Kammer:
Frau Anja Hünecke
Kooperationspraxen für Famulaturen Suchen.
Letzte Aktualisierung: 20.11.2024 19:34
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