Ausbildung ZFA
Die Ausbildung
- Ausbildungsdauer 3 Jahre im dualen System (Ausbildung in Zahnarztpraxis und Berufsschule)
- Bewerber mit Hochschul- bzw. Fachhochschulreife können bereits bei Vertragsabschluss eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf 2 Jahre beantragen (Bearbeitung des Antrages ist kostenpflichtig)
- bei besonderem Leistungsstand ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung auf Antrag möglich (Bearbeitung des Antrages ist kostenpflichtig)
Die Berufsschule
- 1 bis 2 x wöchentlich im Wechsel
Die Prüfungen
- Zwischenprüfung – Ende des 2. Ausbildungsjahres (Die Zwischenprüfung dient der Kontrolle des Leistungsstandes und ist gleichzeitig Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.)
- Abschlussprüfung – Ende des 3. Ausbildungsjahres mit schriftlicher und praktischer Prüfung
Ausbildung nach der zum 01.08.2022 in Kraft getretenen neuen Ausbildungsverordnung
- 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung – Ende des 2. Ausbildungsjahres
- 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung – Ende des 3. Ausbildungsjahres
Zum Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten ist regelmäßig ein Berichtsheft zu führen. Das ordnungsgemäß geführte Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.