Quo vadis, Kammer?
Wie viel Selbstverwaltung kann und will sich der Berufsstand leisten? Diese Frage stand vor dem Hintergrund schrumpfender Mitgliedszahlen und damit sinkender Beitragseinnahmen im Zentrum der Frühjahrs-Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, die am 15. Juni 2022 im Magdeburger Ratswaage-Hotel stattfand. Eine Beitragsanpassung sei nach 20 Jahren wohl unumgänglich, so die Meinung der 36 anwesenden Delegierten. Auf der Herbst-Kammerversammlung soll ein entsprechender Beschluss gefasst werden.
Die Kammerdelegierten diskutierten zudem ausführlich über ein Veto der Aufsicht zum KV-Beschluss aus dem vergangenen Herbst, der eine Änderung der Entschädigungsordnung vorsah. Angestellte Kolleginnen und Kollegen sowie Ruheständler sollten für ihr Engagement in der ZÄK die gleichen Sitzungsgelder erhalten wie niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte, so der damalige Beschluss. Dies sei jedoch nicht mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar, so das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Die Delegierten beschlossen nun, die neue Ordnung ruhen zu lassen, bis die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden wurde.
Weitere Themen der Kammerversammlung waren der wachsende Mangel an zahnärztlichem Personal, die anhaltenden Probleme mit der Telematikinfrastruktur und die kieferorthopädische Behandlung von Kindern aus der Ukraine. Einstimmig befürwortet wurde der Antrag des Delegierten Dr. Matthias Richter (Wernigerode), angesichts der drohenden Unterversorgung die Gebühren für die Anstellung von Zahnärzten zu streichen. Der Kammervorstand will sich entsprechend mit der zuständigen KZV in Verbindung setzen.