Schutzausrüstung und staatliche Hilfen – auch für Zahnärzte!

Die zweite Welle der COVID-19-Pandemie hält Sachsen-Anhalt fest im Griff. Trotz eines erneuten Lockdowns ab dem vergangenen November und begonnener Schutzimpfungen für Risikopatienten bleibt die Zahl der Neuinfektionen in der Bundesrepublik und auch im Land anhaltend hoch. Die Zahnärzte können jedoch trotz dieser Belastung vollumfänglich die ambulante gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt absichern, betonte Dr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt aus Magdeburg,  am 13. Januar 2021 beim gemeinsamen Pressegespräch der Heilberufler in Magdeburg.

 

„Um langfristigen Folgen für die eigene Gesundheit vorzubeugen und die Praxen nach dem Ende der Pandemie nicht zu überlasten, ist es wichtig, anstehende Behandlungs- und Vorsorgetermine nicht zu verschieben oder abzusagen“, so Dr. Hünecke. Zahnarztpraxen unterliegen in Deutschland generell strengen Hygienevorschriften, da davon auszugehen ist, dass Patienten mit Infektionskrankheiten wie Masern oder HIV zur Behandlung kommen. Diese Hygienestandards fallen seit Beginn der Pandemie mit zusätzlichen Maßnahmen wie Abstandsregelungen und Einzelbestellungen noch rigoroser aus und gewährleisteten einen optimalen Infektionsschutz für Patienten, Zahnärzte und Praxisteams, so Dr. Hünecke. Bislang habe es deshalb in der Zahnmedizin nur sehr wenige Ansteckungsfälle gegeben, in der Regel durch private Kontakte. Das belegen auch Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

 

Angesichts der Tatsache, dass die Schutzausrüstung zur Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen weiter Mangelware ist und bleibt, ist es aus Sicht der Zahnärzte und ihrer Teams jedoch bedauerlich und unverständlich, dass der Berufsstand im Gegensatz zu den ambulant tätigen Ärzten bis heute keine Hilfe seitens der staatlichen Stellen bzw. der gesetzlichen Krankenkassen bei der Beschaffung bzw. Finanzierung von Schutzausrüstung erhalten hat. Eine Ausnahme bilden die Schwerpunktpraxen im Land bzw. wurden von einzelnen Landkreisen Schutzmasken gegen Erstattung der Kosten verteilt. Die Zahnärztekammer fordert außerdem eine dem Risiko entsprechende Berücksichtigung der Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihres Personals bei der Priorisierung bei den kommenden COVID-19-Impfungen und eine Berücksichtigung der Zahnmedizin bei staatlichen Hilfen. Besonders junge Praxen seien akut existenzgefährdet, so Dr. Carsten Hünecke.