Wahlen zur Kammerversammlung 2021 – es geht los!
In diesem Jahr stehen für die Mitglieder der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt die Wahlen zur Kammerversammlung in der 8. Legislaturperiode an. Aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge können lediglich 49 Delegierte (anstatt 51 möglicher Delegierten) gewählt werden.
Ab heute (13. April 2021) werden die Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten verschickt. Sie enthalten einen Stimmzettel, einen Wahlausweis, einen äußeren Briefumschlag für die Rücksendung sowie einen inneren Briefumschlag für den Stimmzettel, außerdem einen Auszug der Wahlordnung mit einer Anleitung.
Vom 15. bis 26. April 2021 findet die eigentliche Wahl statt. In diesem Zeitraum müssen die Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen zurück an die ZÄK senden – das Porto zahlt die Zahnärztekammer. Am 28. April 2021 erfolgt dann die Auszählung der Stimmen durch den Wahlausschuss und die Mitarbeiter der ZÄK.
Mit der konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2021 tritt die neue Kammerversammlung der 8. Legislaturperiode dann ihre bis 2026 laufende Amtszeit an. Aus ihren Reihen wählen die Delegierten einen neuen Kammervorstand.