Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Die Aufgaben der Zahnärztekammer umfassen die Organisation aller beruflichen Fragen von „A“ wie Ausbildung des Fachpersonals bis „Z“ wie Zahnärztliches Qualitätsmanagement, insbesondere:
- Schaffung und Erhaltung einer einheitlichen Berufsauffassung
- Beratung und Unterstützung der Mitglieder in allen beruflichen Fragen
- Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit
- Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie der Qualitätssicherung
- Überwachung der Berufsordnung zur Gewährleistung des Ansehens des Berufsstandes
- Regelung und Durchführung der Berufsgerichtsbarkeit
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege
- Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Zahnärzten untereinander und mit Patienten
- Zuständige Stelle für die Berufsausbildung des Fachpersonals der Kammerangehörigen im dualen System der Berufsausbildung
- Qualitätssicherung Röntgen
- Gutachterstelle für Gerichte und Behörden in allen Berufs- und Fachfragen
- Benennung von Gutachtern und Sachverständigen
- Sicherung der Altersvorsorge durch ein Berufsständisches Versorgungswerk
Höchstes Gremium der Berufsvertretung ist die Kammerversammlung, gewählt von den Kammermitgliedern. Sie zählt wie der Vorstand zu den Organen der Zahnärztekammer. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bildet die Kammerversammlung Ausschüsse. Zwischen den Kammerversammlungen führt der Vorstand die Geschäfte. Er bedient sich dazu einer Geschäftsstelle.
Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt ist regional in Kreisstellen gegliedert. Sie organisieren unter anderem den zahnärztlichen Notdienst.