Mitgliederverwaltung

 

Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren Beruf in Sachsen-Anhalt ausüben, oder falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben, müssen Mitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt sein.

Jedes Mitglied hat sich innerhalb eines Monats seit Entstehen der Mitgliedschaft anzumelden.
Alle Änderungen sind der Zahnärztekammer laut Meldeordnung unverzüglich mitzuteilen.

Anmeldeformular

Änderungsmeldung

Auskunft zur Berufshaftpflichtversicherung

Vordruck Einzugsermächtigung

 

Mitgliederausweise können von jedem Mitglied bei der Zahnärztekammer beantragt werden.

Antrag Zahnarzt-Ausweis

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

 

Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes, auch im Angestelltenverhältnis (Praxis, MVZ, Klinik), ist der eHBA erforderlich.

 

Anwendungen

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
  • Elektronisches Rezept (eRezept)
  • Elektronische Patientenakte (ePA)
  • Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
  • Notfalldatenmanagement (NFDM)

 

Beantragung

Der eHBA kann über 4 Anbieter bezogen werden. Der Ausweis hat in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren.

medisign GmbH

SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG 

D-Trust GmbH

T-Systems

 

Funktional sind die Ausweise gleich. Unterschiede gibt bei den Mindestvertragslaufzeiten (2 oder 5 Jahre). Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind gering. Die Kosten pro Ausweis belaufen sich auf ca. 500 € bei 5 Jahren. Der Zahnärztekammer fällt in diesem Prozess die Aufgabe zu, die persönlichen Daten der Antragstellenden sowie deren Berufsgruppenattribut als Zahnärztin oder Zahnarzt zu prüfen.

Für den gesamten Vorgang (Antragstellung, Prüfung, Freigabe, Produktion, Versand, Freischaltung Zertifikate) sind mindestens drei Wochen einzuplanen.

 

Hinweise

Bei einem Wechsel des Anbieters oder bei Praxisaufgabe sind die jeweils geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.

Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV.

 

Ansprechpartnerin zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

medisign/D-Trust: Manuela Keßler    Tel.: 0391 73939-25

Ansprechpartner zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:

T-Systems/SHC:  Florian Wiedmann Tel.: 0391 73939-14