Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Zugang zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Für die Ausübung des zahnärztlichen Berufes, auch im Angestelltenverhältnis (Praxis, MVZ, Klinik), ist der eHBA erforderlich.
Anwendungen
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Elektronisches Rezept (eRezept)
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
Beantragung
Der eHBA kann über 4 Anbieter bezogen werden. Der Ausweis hat in der Regel eine Laufzeit von 5 Jahren.
medisign GmbH
SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG
D-Trust GmbH
T-Systems
Funktional sind die Ausweise gleich. Unterschiede gibt bei den Mindestvertragslaufzeiten (2 oder 5 Jahre). Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind gering. Die Kosten pro Ausweis belaufen sich auf ca. 500 € bei 5 Jahren. Der Zahnärztekammer fällt in diesem Prozess die Aufgabe zu, die persönlichen Daten der Antragstellenden sowie deren Berufsgruppenattribut als Zahnärztin oder Zahnarzt zu prüfen.
Für den gesamten Vorgang (Antragstellung, Prüfung, Freigabe, Produktion, Versand, Freischaltung Zertifikate) sind mindestens drei Wochen einzuplanen.
Hinweise
Bei einem Wechsel des Anbieters oder bei Praxisaufgabe sind die jeweils geltenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten.
Die Refinanzierung des eHBA erfolgt durch die KZV.
Ansprechpartnerin zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:
medisign/D-Trust: Manuela Keßler Tel.: 0391 73939-25
Ansprechpartner zum Freigabeprozess eHBA bei der ZÄK:
T-Systems/SHC: Florian Wiedmann Tel.: 0391 73939-14