BuS-Dienst / Validierung

BuS-Dienst

Durch das Arbeitssicherheitsgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften sind Praxisinhaber verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst) nachzuweisen. Die DGUV 2 Vorschrift regelt seit 2011, wie diese Betreuung je nach Anzahl der Mitarbeiter auszusehen hat.

Hier finden Sie eine Übersicht über die möglichen Formen des BuS-Dienstes:

Arbeitsschutz organisieren – Pflichtaufgabe jedes Unternehmens

Betreuungsformen und weitere Informationen erhalten Sie hier: Ein kompakter Überblick der Berufsgenossenschaft

 

Rahmenverträge zur Regelbetreuung vor Ort bestehen aktuell mit AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH sowie mit IZAG Institut für zukunftsorientierte Arbeitsgestaltung. Bei Fragen zu Betreuungsformen  und den einzelnen Möglichkeiten sowie zu Verträgen der Regelbetreuung steht Ihnen Frau Bonath zur Verfügung:

0391 73939-31, bonath@zahnaerztekammer-sah.de

Weiterhin sind die einzelnen Verträge zur Regelbetreuung der IZAG / AMD TÜV abrufbar im ZQMS unter Service-Portal – > LZK/ZK in eigener Sache

 

Die beliebten Unternehmerschulungen für die Alternative Betreuung bietet die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt seit Herbst 2014 ebenfalls regelmäßig für alle Praxisinhaber/-innen an.

Nach 5 Jahren ist eine Fortbildung zur Auffrischung notwendig.

Anmeldungen sind online im Bereich Zahnärzte / Fortbildung möglich.

Bei Fragen zu den Schulungen steht Ihnen Herr Wiedmann zur Verfügung.
0391 73939-14
wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de

 

Eine Liste der Arbeitsmediziner stellt die Ärztekammer Sachsen-Anhalt auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Arbeitsmediziner Sachsen-Anhalt

 

Hinweise zur betriebsärztlichen Betreuung sowie Unterstützung bei der Suche nach einer Betriebsärztin bzw. einem Betriebsarzt erhalten Sie auch auf der Seite der Berufsgenossenschaft.

 

Arbeitshilfen und Dokumente  zur Umsetzung der Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Anforderungen finden Sie im Service-Portal des ZQMS. Das ZQMS-Modul Arbeitssicherheit/Betriebsärztliche Anforderungen ist eine kompakte Unterstützung zur Umsetzung  Thema Arbeitsschutz sowie eine Erleichterung zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Validierung der Aufbereitung durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt

Die Validierung des Aufbereitungsprozesses ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage dafür ist § 8 der Medizinproduktebetreiberverordnung.

Die Validierung bringt den Nachweis, dass der Aufbereitungsprozess den vorab definierten Parametern, wie z. B. Druck, Zeit und Temperatur, entspricht.  Dabei richtet sich der Ablauf der Validierung nach dem neuesten Stand der Wissenschaft und dem Stand der Technik.

Der qualifizierte Validierer  vor Ort in der Praxis beurteilt nicht nur die Leistung der Geräte, die im Aufbereitungsprozess eine Rolle spielen, sondern er überprüft die gesamte Aufbereitungskette, vom Transport der benutzten bis zur Lagerung der sterilen Instrumente.

Die Zahnärztekammer bietet ihren Mitgliedern die Validierung der Aufbereitung seit 2017 an.

Für Anfragen zum Ablauf der Validierung/Revalidierung, zu Kosten sowie zur Terminvereinbarung steht Ihnen Frau Bonath zur Verfügung:

0391 73939-31
bonath@zahnaerztekammer-sah.de

Ablauf der Validierung

Möchten Sie den Aufbereitungsprozess und die Geräte einer Erstvalidierung oder einer erneuten Leistungsbeurteilung unterziehen, nehmen Sie Kontakt mit dem Validierer der Kammer oder alternativ mit  dem  Referat Berufsausübung/Praxisführung in der Zahnärztekammer auf. Sie erhalten dann eine Checkliste, die Sie ausgefüllt wieder an den Validierer schicken. Die Checkliste enthält genaue Abfragen zu den einzelnen Geräten, aber auch zu baulichen, technischen oder organisatorischen Bedingungen in der Praxis. Nach Auswertung der Checkliste setzt sich der Validierer mit Ihnen in Verbindung und vereinbart den konkreten Termin.

Im Rahmen der Leistungsbeurteilung werden vom Validierer unter anderem folgende Punkte kontrolliert und bewertet:

  • Hygieneplan
  • Arbeitsanweisungen und Risikobewertung
  • Zwischenlagerung, Vorreinigung, Ultraschall
  • manuelle Reinigung/Desinfektion
  • maschinelle Reinigung und Desinfektion
  • Verpackung
  • Sterilisation
  • Lagerung
  • Freigabe, Dokumentation

Für die Leistungsbeurteilung der Geräte kommen entsprechende Messsysteme, zugelassene Indikatorsysteme und eine Validierungssoftware zum Einsatz. Sie erhalten dann ein Protokoll der Validierung bzw. Leistungsbeurteilung und einige Wochen später auch den vollständigen Validierungsbericht, der alle relevanten Beurteilungen, Messergebnisse und Hinweise für Sie enthält. Entsprechend der Ergebnisse setzt der Validierer darin auch das Intervall bis zur nächsten Leistungsbeurteilung für Ihre Geräte fest.

Siegelnaht-Festigkeitsprüfung für Folienschweißgeräte

Neue Anforderungen für die jährliche Routinekontrolle der Sterilisationsfolien

Achtung! Geänderte Auftragsunterlagen

 

Eine Siegelnahtzugfestigkeitsprüfung ist die externe, jährliche Leistungsbeurteilung von Papier-Folie-Verpackungen und ein Baustein innerhalb des Aufbereitungsverfahren. Der Nachweis über die Siegelnahtfestigkeit ist ein Bestandteil der Validierung. Die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt bietet diesen Service seit dem Jahre 2017 für Sie an. Inhaltliche Änderungen in der DIN-Norm und der Leitlinie ziehen Anpassungen im Ablaufschema der Siegelnahtfestigkeitsprüfung nach sich. Möchten Sie die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt mit der Durchführung beauftragen, beachten Sie bitte die Änderungen bei der Anfertigung der Folienproben sowie das aktualisierte Auftragsformular. Bei der Anfertigung der Folienproben werden von allen verwendeten Folien ab jetzt je Größe/Breite 3 Folien benötigt. Diese müssen alle sterilisiert sein. Die Sterilisation muss über drei unterschiedliche Sterilisationschargen verteilt werden.

 

Rechtliche Grundlagen:

  • § 8 Abs.1 Medizinproduktebetreiberverordnung
  • DIN EN ISO 11607-2
  • DIN EN 868-5:2019

 

Das geänderte Auftragsformular sowie die ausführliche Anleitung finden Sie hier: Formular für die Siegelnahtfestigkeitsprüfung

Kurz und Kompakt: Ein Angebot Ihrer Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Zur Auffrischung oder als Lerneinheit für zwischendurch – das Angebot „Kurz und Kompakt“ auf dem BGW-Lernportal ist vielfältig einsetzbar. Die kurzen Lerneinheiten lassen sich gut in den Arbeitsalltag integrieren, sind über mobile Endgeräte aufrufbar und umfassen maximal fünf Minuten. Die klare Gliederung der Themen ermöglicht eine schnelle Übersicht und führt Sie unkompliziert zu den Antworten, die Sie suchen.

Diese Themen stehen für Sie zur Verfügung:

  • Unterweisung
  • Ergonomisches Arbeiten
  • Psychische Belastungen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Mutterschutz

Das Angebot wird kontinuierlich erweitert.

Hier geht es direkt zum BGW-Lernportal und zu Kurz und Kompakt.