Schwangerschaft in der Zahnarztpraxis
An dieser Stelle finden Sie eine Checkliste mit den wesentlichen Information zum Thema Schwangerschaft von Angestellten in der Zahnarztpraxis. Dazu auch das Formular des Landesamtes für Verbraucherschutz, mit dem Sie als Arbeitgeber die Schwangerschaft dort melden können.
Checkliste Schwangerschaft in der Zahnarztpraxis
Mitteilung an das Landesamt für Verbraucherschutz
Auf den Internetseiten des Landesamtes finden Sie auch eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung sowie diverse Informationsblätter.
Der Mutterschutz
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege informiert über die Regelungen des gesetzlichen Mutterschutzes.
FAQs mit unverbindlichen Handlungsempfehlungen wurden vom Ausschuss für Mutterschutz beim Bundesamt für Familie zusammengestellt: FAQ Mutterschutz bei luftgetragenen Infektionserregern.
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Der Ausschuss für Mutterschutz hat die erste Regel zum Mutterschutzgesetz zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ fertiggestellt. Diese Mutterschutz-Regel soll den Arbeitgeber bei der Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen unterstützen.
Mutterschutz-Regel Gefährdungsbeurteilung
Jede Praxis, unabhängig davon ob Sie eine schwangere Mitarbeiterin beschäftigt oder nicht, ist durch Änderungen im Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vorzuhalten. Das bedeutet, ich muss die möglichen Arbeitsplätze (z. B. Rezeption oder Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung wie Aufbereitung und Assistenz) danach beurteilen, welchen Gefährdungen eine Schwangere dort ausgesetzt sein könnte. Diese Gefährdungsbeurteilung wird dann mit der Meldung der Schwangerschaft auch vom Landesamt für Verbraucherschutz häufig angefordert.
Einen Vordruck für die Durchführung dieser Beurteilung stellen wir Ihnen im ZQMS-Portal unter www.zqms-eco.de zur Verfügung.