Zahnärztliche Stelle Röntgen

 

Ansprechpartner: Dipl.-Stom. Uwe Jannusch (Leiter)
zap-uwe.jannusch@t-online.de

 

Ansprechpartnerin: Manuela Keßler (Sachbearbeiterin)
kessler@zahnaerztekammer-sah.de

Telefon: 0391 73939-25

Fax: 0391 73939-20

Mo bis Do von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fr von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Anschrift
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Zahnärztliche Stelle Röntgen
Große Diesdorfer Straße 162
39110 Magdeburg

Zusätzlich können Sie auch mit der Geschäftsstelle der Zahnärztekammer Kontakt aufnehmen.

Qualitätssicherung durch die zahnärztliche Stelle Röntgen

 

Die Röntgenstelle fordert zur Qualitätssicherung von zahnärztlichen Röntgeneinrichtungen mindestens alle 3 Jahre geräte- und patientenbezogene Unterlagen von den Praxen an. Sie hat die Unterlagen zu prüfen und der oder dem Strahlenschutzverantwortlichen ggf. Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition und Verbesserung der Qualität zu unterbreiten.

Der Gesetzgeber hat die Grundlagen hierfür u. a. in dem derzeit geltenden Strahlenschutzgesetz und auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnung sowie in der Qualitätssicherungsrichtline Röntgendiagnostik und in der Rahmenrichtlinie zu Qualitätssicherung sowie in der Sachverständigen-Prüfrichtline definiert.

 

Qualitätssicherungsrichtlinie Röntgendiagnostik

Rahmenrichtlinie zur Qualitätssicherung

Sachverständigen-Prüfrichtlinie

 

Die Strahlenschutzgesetzgebung

Bitte halten Sie das derzeit geltende Strahlenschutzgesetz und die derzeit geltende Strahlenschutzverordnung zur ständigen Einsicht in der Praxis verfügbar.
Die elektronische Einsichtnahme betrachtet der Gesetzgeber als ausreichend.

 

Strahlenschutzgesetz

Strahlenschutzverordnung

 

Neuigkeiten zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Für ursprünglich ab 1.Januar 2023 neu in Verkehr gebrachte zahnärztliche Tubus- und OPG-Röntgengeräte entfällt nunmehr die geforderte Funktion, Expositionsparameter in elektronischer Form aufzuzeichnen! Diese Novellierung der Strahlenschutzverordnung wurde u.a. auf Forderung der BZÄK im Bundesrat stattgegeben. Ebenfalls verändert wurden die Fristen der Aufbewahrung der Konstanzprüfaufnahmen (§ 117) von 10 auf 5 Jahre. (Siehe auch Veröffentlichung der BZÄK in der „zm“ 03/2024!)

 

Folgende Formulare können bei der Zahnärztlichen Stelle Röntgen abgefordert werden:

  • Formblatt Konstanzprüfung analog
  • Formblatt Konstanzprüfung digital
  • Formblatt Bestandsnachweis Speicherfolien

 

Auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) finden Sie unter der Rubrik Röntgen weitere Rechtsgrundlagen zum Strahlenschutz.

Rechtsgrundlagen Strahlenschutz

Meldungen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen

 

1. Anzeigepflicht gegenüber dem Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV)

Die Neueinrichtung eines Röntgengerätes ist spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme gegenüber dem LAV per Formular 09 anzuzeigen.

Der Wechsel des Betreibers oder der Betreiberin von Röntgeneinrichtungen (z. B. bei Praxisübernahmen) ist ebenfalls 4 Wochen vorher gegenüber LAV per Formular 09 anzuzeigen.:

Formular 09

 

Die Beendigung des Betriebes einer Röntgeneinrichtung ist gegenüber dem LAV per Formular 09S anzuzeigen.

Formular 09S

 

Alle relevanten Formulare des LAV, Fachbereich Arbeitsschutz finden Sie auf dessen Homepage unter der Rubrik Strahlenschutz.

Formulare und Arbeitshilfen des Fachbereichs Arbeitsschutz (LAV)

Formulare und Arbeitshilfen

 

Kontaktdaten des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV)

Zentrale Postanschrift LAV: Freiimfelder Straße 68, 06112 Halle (Saale)

Zentrale Telefonnummer: (0340) 6501-0

Zentrale Telefaxnummer: (0345) 5643-439

E-Mail-Kontakt Strahlenschutz: lav-strahlenschutz@sachsen-anhalt.de

 

Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im Sachgebiet Strahlenschutz des LAV 

Ansprechpartner

 

2. Meldungen an die Zahnärztliche Stelle Röntgen

Damit die Zahnärztliche Stelle Röntgen ihren Prüfauftrag sicherstellen kann, zeigen Sie bitte bei ihr den Beginn oder die Beendigung des Betriebes sowie den Wechsel des Betreibers oder der Betreiberin von Röntgeneinrichtungen an.

Meldung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen

 

3. Wesentliche Änderungen an Röntgeneinrichtungen

Nachfolgende Sachverhalte zeigen Sie bitte bei beiden Stellen ebenfalls an:

  • wesentliche Änderungen an Röntgengeräten (Umstellung von analog auf digital, Austausch Strahler…)
  • Wechsel des Standortes der Röntgeneinrichtung
  • personelle Änderung einer Personenvereinigung

Bitte nutzen Sie gegenüber dem LAV das Formular 09 und gegenüber der Zahnärztlichen Stelle Röntgen das Formular – Meldung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen-.

 

Änderungen an vorhandenen Röntgeneinrichtungen

Der Gesetzgeber schreibt für wesentliche Änderungen an Röntgeneinrichtungen eine erneute Abnahme-, Teilabnahme- oder Sachverständigenprüfung vor. Beispiele hierfür sind in der Anlage II der derzeit geltenden Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL) aufgeführt.

Anlage II SV-RL

 

Patienten-Strahlenschutzmittel

In der Zahnarztpraxis sind Patienten-Strahlenschutzmittel vorzuhalten. Bei der wiederkehrenden 5-jährigen Sachverständigenprüfung wird deren Vorhandensein kontrolliert. Der Gesetzgeber hat in der Anlage III der derzeit geltenden SV-RL aufgeführt, welche Art von Schutzmittel beim zahnärztlichen Röntgen vorliegen müssen.

 

Intraorale Röntgenaufnahmen: Schilddrüsenschutzschild oder Schilddrüsenschutz oder Patientenschutzschürze (die Schilddrüse schützend)

Panoramaschicht- und Fernröntgenaufnahme:  Patientenschutzschürze (am Hals anschließend und den Rücken schützend)

Cone-Beam-CT: Patientenschutzschürze (am Hals anschließend und den Rücken schützend)

Anlage III SV-RL

 

DVT-Geräte – Dosismessung und Blendenüberprüfung

Gemäß DIN 6868-15 wird für DVT-Geräte jährlich eine Dosismessung und eine Blendenüberprüfung durch einen Röntgentechniker oder eine Röntgentechnikerin vorgeschrieben.

Entsorgung von Elektro- und/oder Röntgengeräten

Bei der fachgerechten Entsorgung von Röntgengeräten sowie der Abfälle des zahnärztlichen Röntgens unterstützt Sie sicherlich gern Ihre betreuende Dental-Firma. Darüber hinaus bieten u.a. auch folgende Firmen Entsorgungsleistungen verschiedener Art für Zahnarztpraxen an:

 

enretec GmbH

https://www.enretec.de/de/

 

Medentex GmbH

https://www.medentex.com/de/

 

Über die konkreten Leistungen/Preise informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Homepage.

Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz

 

Um eigenverantwortlich Röntgenstrahlen zur Untersuchung am Menschen anwenden und um die rechtfertigende Indikation stellen zu dürfen, müssen Zahnärzte und Zahnärztinnen die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. In Deutschland wird die Fachkunde in der Regel mit dem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Zahnmedizin erworben.

 

Informationsblatt Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz

 

Die Fachkunde (ZÄ) oder die Kenntnisse (ZFA) im Strahlenschutz müssen gemäß § 48 der derzeit geltenden Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre durch eine behördlich zugelassene Strahlenschutzfortbildung aktualisiert werden. Ausschlaggebend für die Berechnung der fünfjährigen Frist ist jeweils das Datum der Fachkunde- /Kenntnisbescheinigung oder der letztmaligen Aktualisierungsbescheinigung.

Beispiel: Letzte Aktualisierung erfolgte am 10. Oktober 2017; Nächste Aktualisierung ist erforderlich bis 10.Oktober 2022.

 

Für Anmeldungen und Terminanfragen zu unseren Aktualisierungskursen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Fortbildungsinstitutes.

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte: Florian Wiedmann wiedmann@zahnaerztekammer-sah.de

Für ZFA: Jessica Vorstadt vorstadt@zahnaerztekammer-sah.de

 

Um DVT-Geräte betreiben sowie um DVT-Untersuchungen durchführen zu dürfen, müssen Zahnärzte und Zahnärztinnen die Fachkunde DVT besitzen. Diese wird in einem 2-tägigen Spezialkurs entsprechend der derzeit geltenden Fachkunde Richtlinie erworben.

Die Zahnärztekammer ist die zuständige Stelle für die Ausstellung der Bescheinigung über den Erwerb der Fachkunde (ZÄ) oder der erforderlichen Kenntnisse (ZFA). Antrag Bescheinigung im Strahlenschutz

Hinweis: Bitte bewahren Sie die Bescheinigung zur Fachkunde im Strahlenschutz/DVT sowie darauffolgende Aktualisierungsnachweise Ihr ganzes Berufsleben sorgfältig auf.

Weitere Informationen

 

Im Z-QMS Portal finden Sie Hinweise, Formblätter und einen Leitfaden zum zahnärztlichen Röntgen:

a)      im Modul Röntgen

b)      im Service-Portal; Hygiene & Arbeitssicherheit