Rechtsberatung

RA Torsten Hallmann und RA Thomas Gürke stehen den Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung:

  • jeden Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr
    für telefonische Rückfragen unter 0391 73939 18

 

  • RA Hallmann steht den Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung:
    jeden Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
    für persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle, sowie
    für telefonische Rückfragen unter 0391 73939 18

 

Bitte beachten Sie, dass persönliche Beratungsgespräche nach vorheriger Terminabstimmung möglich sind.

Die Berufsordnung regelt alle Rechte und Pflichten der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen-Anhalt. Welche Berufspflichten und welche Grundsätze jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt im Rahmen ihrer/seiner Berufsausübung beachten muss, ist dort verankert.

Die Bundeszahnärztekammer legt eine Musterberufsordnung vor, die als Empfehlung für die Berufsordnungen der jeweiligen Landeszahnärztekammern gilt.

Musterberufsordnung

Ergänzend zur Musterberufsordnung gibt es einen Kommentar, der Hinweise zur Rechtssprechung für die Kollegenschaft gibt.

Kommentar der BZÄK

Hinweis: Der Kommentar kann in gedruckter Form zum Preis von 10,93 Euro zzgl. 19% MwSt. und über i.hoehne@bzaek.de bestellt werden.