Die Anerkennung der Weiterbildung ist vom Weiterbildungsassistenten bei der Zahnärztekammer schriftlich zu beantragen. Antragsberechtigt sind Zahnärzte, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung Mitglieder der Zahnärztekammer und sich in deren Zuständigkeitsbereich in Weiterbildung befinden.
Antragsformular auf Zulassung zur Fachzahnarztprüfung
Eidesstaatliche Erklärung
Dem Antrag sind folgende Unterlagen/Nachweise beizufügen:
- Vita/Lebenslauf
- die Approbationsurkunde oder die Erlaubnis gemäß § 13 Zahnheilkundegesetz
- Nachweis einer einjährigen allgemeinzahnärztlichen Tätigkeit
- die Zeugnisse oder Bescheinigungen über die Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildung
- Nachweise zu den theoretischen Lerninhalten über 40 ECTS-Punkte*
- die eidesstattliche Erklärung, dass der Antragsteller die Prüfung auf Anerkennung der Weiterbildung im jeweiligen Fachgebiet nicht bereits bei einer anderen Stelle beantragt oder zweimal erfolglos absolviert hat
- ggf. Nachweise von Weiterbildungszeiten in anderen Kammergebieten (Ermächtigungsschreiben der zuständigen Kammer)
*1 ECTS-Punkt entspricht 25 – 30 Arbeitsstunden
Weiterbildung Kieferorthopädie
Weitere Unterlagen/Nachweise der fachspezifischen Weiterbildung Kieferorthopädie:
- Kurzcharakteristiken von 10 Behandlungsfällen
Theorie-Katalog der Weiterbildung Kieferorthopädie
Weiterbildung Oralchirurgie
Weitere Unterlagen/Nachweise der fachspezifischen Weiterbildung Oralchirurgie:
- 2 fachbezogene Gutachten
- OP-Katalog (Aufstellung der vom Weiterzubildenden ausgeführten Operationen mit Angabe des Zeitraums und mit Unterschrift des Weiterbildenden)
Theorie-Katalog der Weiterbildung Oralchirurgie
OP-Katalog der Weiterbildung Oralchirurgie
OP-Katalog der Weiterbildung Oralchirurgie
Die Prüfungsgespräche finden vor der jeweiligen Prüfungskommission statt. Hierzu wird der Antragsteller mit einer Frist von vier Wochen zum Prüfungstermin geladen.
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt eine Fachzahnarzt Urkunde aus. Für die Fachzahnarztprüfung erhebt die Zahnärztekammer eine Prüfungsgebühr i. H. v. 1.000,- € gemäß der Kostenordnung vom November 2022.