Die Arbeit im Referat „Zahnärztliche Prävention“ ist breit gefächert, denn Prävention ist für die Zahngesundheit und damit auch für das allgemeine Wohlbefinden aller Altersgruppen sehr wichtig, was viele Studien beweisen konnten.
Barrierefreiheit in der Zahnarztpraxis
Häufig erreichen die Zahnärztekammer Anfragen von Patientinnen und Patienten, die auf der Suche nach einer barrierefreien Zahnarztpraxis sind. Ebenso werden häufig Zahnärztinnen und Zahnärzte gesucht, die Hausbesuche machen oder Behandlungen unter Intubationsnarkose anbieten. Über die Zahnarztsuche auf unserer Website können Patientinnen und Patienten gezielt nach Praxen suchen.
Um dieses Angebot aktuell zu halten, können Zahnärztinnen und Zahnärzte den nachfolgenden Fragebogen zu Ihrer Praxis ausfüllen und an uns übermitteln.
Fragebogen zur Barrierefreiheit in der Zahnarztpraxis
Flyer der Zahnärztekammer zum Thema Prävention
In der Rubrik Patienten https://www.zaek-sa.de/patienten/ können für die verschiedenen Patientengruppen (Kinder, Erwachsene, Senioren, Menschen mit Handicap) unterschiedliche Flyer heruntergeladen werden. Zahnarztpraxen können pro Kalenderjahr 30 Exemplare des jeweiligen Flyers kostenfrei bei der Zahnärztekammer bestellen.
Kontakt
Frau Julia Fleischer
Internetseiten für Patienten in leichter Sprache
Die Internetseiten der Zahnärztekammer für Patientinnen und Patienten sind auch in leichter Sprache verfügbar.
Die Texte des barrierefreien Angebots wurden von einem zertifizierten Unternehmen in die „Leichte Sprache“ im Sprachniveau A2 übersetzt und nach den geltenden Qualitätsregeln geprüft. Ziel von Leichter Sprache ist es, die oft schwierigen und komplexen Sachverhalte durch eine einfache sprachliche Ausdrucksweise besonders leicht verständlich zu machen. Dies hilft sowohl Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder einer Leseschwäche, als auch Menschen, für die Deutsch nicht die Muttersprache ist. Bilder und Piktogramme unterstützen zusätzlich die Strukturierung der Inhalte.
Das Angebot ist unter www.leichtesprache.zaek-sa.de oder über den Button „Leichte Sprache“ auf der Startseite unter www.zaek-sa.de erreichbar.
Zahnmedizinische Prävention der frühkindlichen Karies
Der Ratgeber Frühkindliche Karies vermeidenden der BZÄK und der KZBV erläutert unter anderem die Früherkennungsuntersuchungen und gibt praktische Handlungsempfehlungen sowie Tipps für die Zahnarztpraxen zur Betreuung von unter 3-jährigen Patienten.
Zur Dokumentation der Untersuchungen und der Gruppenprophylaxemaßnahmen stehen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr die Zahngesundheitspässe zur Verfügung. Diese werden den Eltern bereits unmittelbar nach der Geburt des Kindes mit dem Kinderuntersuchungsheft (gelbes U-Heft) übergeben. Sollte darüber hinaus Bedarf bestehen, können Eltern oder Zahnarztpraxen den Zahngesundheitspass auch direkt bei der ZÄK abfordern:
Kontakt
Frau Julia Fleischer
Informationen zur Zahngesundheit für Kinder und Eltern in verschiedenen Sprachen werden unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: Zahngesundheit in 15 Sprachen
Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) informieren mit ihrer Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“ über diese speziellen zahnärztlichen Leistungen. Die Broschüre kann von Zahnarztpraxen über die Website der KZBV als kostenlose Druckexemplare für die Auslage im Wartezimmer bestellt werden.
Ebenso hat der Gemeinsame Bundesausschuss hat zu diesem Thema eine Patienteninformation veröffentlicht: „Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen“
Kooperationsvertrag Pflegeheim
Gemäß § 119b SGB V können Vertragszahnärzte Kooperationsverträge mit Pflegeheimen zur zahnärztlichen Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten schließen. Die Kooperationsverträge sind zur Genehmigung der KZV Sachsen-Anhalt vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der KZV Sachsen-Anhalt, Ansprechpartnerin Frau Ambach (Abteilung Recht):
oder
Kinderschutz
Der medizinische Leitfaden „Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche” der Techniker Krankenkasse enthält im Kapitel „Besonderheiten in der zahnärztlichen Praxis” wichtige Hinweise und Hilfen zum Thema Kindswohlgefährdung.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Lokalen Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen Sachsen-Anhalt.
Das Netzwerk Kinderschutz & Frühe Hilfen Magdeburg hat verschiedene Handlungsempfehlungen und Formulare erarbeitet, die Ihnen bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung helfen sollen:
Beratungsanfrage Einschätzung des Kindeswohls
Kurzfassung Kinderschutz Meldebogen
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Koordinationsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen Magdeburg.