Zahnärzteschaft Sachsen-Anhalts steht für Impfeinsatz bereit
Die Delegierten der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt haben angesichts des aktuellen Verlaufs der Corona-Pandemie erneut ihre Bereitschaft bekräftigt, als Heilberufler aktiv an der laufenden Impfkampagne gegen COVID-19 mitzuwirken. „Wir stehen bereit, um kurzfristig, flächendeckend und praxisnah zu impfen“, erklärte Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke auf der ersten regulären Versammlung der neuen Legislaturperiode am 20. November 2021 im Magdeburger Ratswaage-Hotel. Der Landesgesetzgeber wurde aufgefordert, auf Bundesebene auf die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage hinzuwirken. Einstimmig begrüßte die Kammerversammlung die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Regulierung investorbetriebener MVZ und verabschiedete einen Forderungskatalog zur Stärkung der zahnärztlichen Versorgung, adressiert an die neue Bundesregierung.
Ausführlich diskutiert wurde im höchsten Gremium der Zahnärzteschaft des Landes vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Corona-Pandemie das Thema „3G“ in der Zahnarztpraxis. Wiegt das Hausrecht des Praxisinhabers schwerer als Versorgungsauftrag und Berufsordnung? Dazu gebe es bundesweit unterschiedliche Rechtsauffassungen, wie RA Torsten Hallmann ausführte. Die Bundeszahnärztekammer und die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt vertreten aber auch vor dem Hintergrund der außerordentlich geringen Ansteckungsquote in Zahnarztpraxen den Standpunkt, dass ungeimpfte Patienten nicht abgewiesen werden dürfen.
Die Delegierten der Kammerversammlung wählten im weiteren Sitzungsverlauf zwei Mitglieder des Verwaltungsausschusses des Altersversorgungswerkes Sachsen-Anhalt neu. Mit großer Mehrheit sprachen sie dem langjährigen Ausschussvorsitzenden Dipl.-Stomat. Dieter Hanisch und seinem Stellvertreter Dipl.-Stom. Jens-Uwe Engelhardt für weitere sechs Jahre das Vertrauen aus. Die Delegierten machten außerdem den Weg für diverse Satzungsänderungen frei.