Zahnschmerzen an den Feiertagen? Das ist zu beachten!
Süßigkeiten naschen, deftige Speisen genießen, in geselliger Runde Glühwein trinken – in den letzten Wochen des Jahres dreht sich vieles um das leibliche Wohl. Die Leckereien sind Balsam für die Seele, aber eine Herausforderung für die Zahn- und Mundgesundheit. Doch was tun, wenn man über die Feiertage Zahnschmerzen bekommt und die Zahnärztin oder der Zahnarzt des Vertrauens nicht geöffnet hat? „Für plötzlich auftretende Krankheitsfälle der Zähne und des Mundraumes bietet die Zahnärzteschaft Sachsen-Anhalts ihren Patienten in der sprechstundenfreien Zeit überall im Land Notfall-Sprechstunden an. Sie werden von Zahnärztinnen und Zahnärzten geleistet, die dafür an den Wochenenden und Feiertagen ihre Praxis stundenweise geöffnet halten und sich zusätzlich in Rufbereitschaft befinden“, erklärt Dr. Dirk Wagner, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Zahnarzt in Magdeburg. Die Notaufnahmen von Krankenhäusern, z. B. des Universitätsklinikums Magdeburg, seien bei Zahnschmerzen nicht die richtige Anlaufstelle, betont er.
Zu beachten ist auch, dass es sich beim zahnärztlichen Notdienst nicht um eine normale Sprechstunde und auch nicht um eine Praxisvertretung wie z. B. während des Urlaubs handelt. „Sie ist allein zur Behandlung dringender, nicht aufschiebbarer Fälle eingerichtet – beispielsweise bei Unfallverletzungen, Nachblutungen nach zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriffen sowie fieberhaften Infektionen. Der Zahnarzt kann und darf hier nur Maßnahmen zur Schmerzbeseitigung und -linderung sowie zur Verhinderung eines Fortschreitens der akuten Krankheitssituation des Patienten ergreifen“, so Dirk Wagner. Jeder Notfall-Patient sollte sich zur weiteren Behandlung und zum Abschluss der begonnenen Therapie bei seinem Hauszahnarzt in dessen regulärer Sprechstunde vorstellen.
Wer den Notdienst jeweils sicherstellt, ist auf der Internetseite der Zahnärztekammer unter http://www.zaek-sa.de/patienten/zahnaerztlicher-notdienst/ und in regionalen Tageszeitungen veröffentlicht oder über die Rettungsleitstellen der Kreise sowie Notfallbereitschaften der Krankenhäuser zu erfahren.